Auszug aus der Leistungsbeschreibung:

 

"Wir sehen dich" "Wir hören dich" "Wir spüren dich" "Wir begleiten dich"

Für die innewohnende pädagogische Leitung und ihr Team ist das Wort "Wir" das Fundament des pädagogischen Konzepts. Gemeinsam im Haus lebt die pädagogische Leitung mit den zu betreuenden jungen Menschen. Die jungen Menschen erhalten die Chance, in einem geschützten Rahmen innerhalb der Familienwohngruppe eine Bindung einzugehen, die von Verlässlichkeit und Kontinuität geprägt ist. Unsere professionelle Haltung gemeinsam leben in einer Familie, bietet den jungen Menschen ein angemessenes Lebensumfeld mit notwendigen Förderungsmöglichkeiten und differenzierten Varianten der Beziehungs- und Bindungsintensität.


Klärung und Kontakt zur eigenen Herkunftsfamilie

Während des Zusammenlebens in der Familienwohngruppe bleibt die Herkunftsfamilie bedeutsam. Auch wenn eine Reintegration zunächst nicht geplant oder auf Dauer nicht möglich sein wird, richtet sich die Eltern- und Familienarbeit auf eine Verbesserung des Kontaktes und der Beziehung zwischen dem Kind und seiner Familie. Entsprechend gestaltet sich der Kontakt des Kindes oder Jugendlichen zur eigenen Familie individuell unterschiedlich. Wenn auch nicht der Regelfall, so kann eine Rückkehr zu den Eltern im Einzelfall angebracht sein und wird dementsprechend unterstützt. Die Arbeit mit den Eltern und Angehörigen ist ein fester Bestandteil des Konzeptes unsere Familienwohngruppe. Begleitete Umgänge finden in der Regel in einer eigens eingerichteten Dienstwohnung außerhalb der Familienwohngruppe statt. In Fällen, in denen die Kontakte zu den Eltern oder der Familie nicht mehr möglich sind, wird eine Bearbeitung dieser Realität gemeinsam mit der Fachberatung möglich gemacht.


Rechtsgrundlage für die Aufnahme nach SGB VIII

Grundlagen § 27 i.V.m. §34, § 41 SGB VIII

 

Personenkreis/Zielgruppe

Das Aufnahmealter: 3-10 Jahre

Geschlecht: Koedukative

 

Aufnahmekriterien und Ausschlusskriterien

Die Familienwohngruppe ist ausgerichtet für junge Menschen, die vorübergehend oder langfristig nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie verbleiben können. Die Wohngruppe ist nicht geeignet für junge Menschen, bei denen ein distanziertes und wenig auf Bindung basierendes Zusammenleben angesagt ist, die akut suizidal oder eine schwere körperliche oder geistige Behinderung aufweisen.

Benennung der Zielgruppe

Kinder insbesondere Geschwisterkinder, für die eine langfristige professionelle, stationäre Hilfe im Rahmen einer Familienstruktur angezeigt ist [...].